Bereits in der vergangenen Ratssitzung haben wir einen Antrag auf die Tagesordnung gebracht, der sich mit der Fragestellung auseinandersetzt, inwieweit wir bei Planverfahren, außerhalb von Bebauungsplänen mit städtebaulichen Verträgen, ähnliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Festlegung städtebaulicher und wohnungspolitischer Ziele erreichen können. Dies bezieht sich besonders auf die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum, aber auch auf die Verteilung der Kosten, die durch die benötigte Infrastruktur entstehen (insbesondere bei Mobilität, Bildung, Kinderbetreuung etc.).
Unser Ziel ist es, dass auch in solchen Verfahren eine gerechte Verteilung der Wertsteigerung durch die Bauleitplanung einerseits und der Kosten für die öffentliche Infrastruktur andererseits gewährleistet werden kann. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Planungsgewinner*innen an den Erschließungskosten beteiligt werden und für eben diese auch einen entsprechenden Anteil ihrer Flächen zur Realisierung der Maßnahme zur Verfügung stellen.
Auf Grund der Zeitbegrenzung wurde unser Antrag in der Ratssitzung nicht mehr behandelt und wir haben das Thema in die Ausschüsse gebracht. Die Antwort der Verwaltung zeigt deutlich, dass wir hier schon einiges tun, aber noch mehr möglich ist. Wir bleiben dran und prüfen, wie und wann wir hier aktiv werden müssen und welche Instrumente wir entwickeln und ins Baulandmodell aufnehmen müssen, um mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen. |