Wir GRÜNE setzen uns klar dafür ein, dass städtische Grundstücke grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben werden. Andere Städte zeigen bereits erfolgreich, wie eine nachhaltige Bodenpolitik funktionieren kann. Denn nur wenn kommunale Flächen dauerhaft im Eigentum der Stadt bleiben, können auch zukünftige Generationen Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen und die Voraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum mitgestalten. Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam festgelegt, dass ein Verkauf städtischer Grundstücke nur in begründeten Einzelfällen infrage kommt. Umso wichtiger ist es nun, den Regelfall – die Vergabe im Erbbaurecht – genauer zu betrachten und weiterzuentwickeln. Deshalb haben wir die Verwaltung beauftragt, das Thema in einem Bericht umfassend zu beleuchten. Dabei soll unter anderem untersucht werden, welche Strategie die Stadt Düsseldorf bislang bei der Vergabe von Erbbaurechten verfolgt, an welchen erfolgreichen Modellen aus dem In- und Ausland sie sich orientieren kann und wie das Erbbaurecht für Investoren, Projektentwickler und Finanzgeber attraktiver gestaltet werden könnte. Die Verwaltung hat angekündigt, den Bericht bereits in der nächsten Sitzung im Juni vorzulegen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse! |